ARBEITSRECHT
Die Kanzlei interveniert, um Konflikten zwischen privaten Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorzubeugen, sie zu antizipieren, Streitigkeiten, die bei der Ausführung oder Beendigung des Arbeitsvertrags entstehen könnten, einvernehmlich zu lösen und andernfalls das Arbeitsgericht anzurufen, wenn keine friedliche Lösung gefunden werden konnte.
.Als Spezialist für vernünftige VERHANDLUNG und kollaboratives Recht und/oder Mediation interveniere ich im Vorfeld durch die Durchführung eines Sozialaudits oder im Nachgang, um mit meinen Mandanten die beste Strategie zu bestimmen, die es ermöglicht, den Streit so schnell wie möglich und unter den besten Bedingungen beizulegen, sei es im Rahmen einer Vertragsauflösung, einer missbräuchlichen Kündigung, von Mobbing oder einer Kündigung.
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