BANKENRECHT
Das BANKENRECHT bezeichnet die Gesamtheit der Vorschriften über Bankgeschäfte und die Institute, die diese Geschäfte gewerbsmäßig betreiben.
Dieses vielgestaltige Recht wird durch zahlreiche Texte geregelt, die im Zivilgesetzbuch, im Verbrauchergesetzbuch, im Währungs- und Finanzgesetzbuch und im Handelsgesetzbuch enthalten sind, aber auch durch das europäische und das internationale Recht aufgrund der internationalen Tätigkeit der Bankinstitute.
>.